Bauingenieur (FH) und                          Energieberater Mario OHMBERGER                      
82377 Penzberg     Im Thal 2

                                                            


Bauingenieursleistungen:

                                                                              Quelle: (123rf.com Lizenzfreie Bilder)


Das Bauingenieurwesen ist eine Ingenieurwissenschaft, die sich mit Konzeption, Planung, Entwurf, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und dem Betrieb von Bauwerken des Hochbaus auseinandersetzt. *Quelle Wikipedia

  • Planung und Baubegleitung von Einfamilienhäusern

         Bauvorlageberechtigt gemäß Bayrische Bauordnung Art.61 § (3)

  • Planung, Baubegleitung von Umbaumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen 

         Für Eigentümer, für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.              

  • Eingabeplanung gemäß Bayerischer Bauordnung 
  • Erstellen von Bauwerkverträgen für alle Baugewerke gemäß VOB und BGB 
  • Bauingenieursleistungen gemäß VOB, HOAI

 

Wir bieten für Sie alle Leistungen gemäß der Honorarordnung 

 für Bauingenieure an :

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung - Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Vergabe
  • Bauleitung
  • Objektbetreuung
  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Angebotseinholung und Auswertung für alle Baugewerke.
  • Erstellen von Abgeschloßenheitsbescheinigungen und Aufteilungsplänen


Wohnflächenberechungen nach WoFLV:

  • Vorortbestandsaufnahmen für Aufmaß
  • Zeichnen der Baupläne
Wohnflächenberechnung
Wohnflächenberechnung

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Erstellen von Bauplänen:

  • Zeichnen von Grundrissen
  • Zeichnen von Gebäudeansichten- und Schnitten
  • Zeichnen von Änderungen an Gebäuden
  • Zeichnen von Flächennutzungsplänen
  • Zeichnen von Eingabeplänen
  • Zeichnen von Tekturplänen
  • Zeichnen von Aufteilungsplänen   


Preise:

          Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie.

          Planungen, die dem Leistungsbild der HOAI entsprechen, müssen gemäß den Abrechnungsmodalitäten der HOAI abgerechnet werden.

          Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Aufgabenstellung, der zu erbringenden Leistung (Leistungsphase),

          dem Schwierigkeitsgrad der Honorarzone und den anrechenbaren Kosten.